2004/2005: Frauen blicken über die Grenze

Dr. Irene Freudenschuss-Reichl: Menschliche Sicherheit im 21. Jahrhundert

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Zusammenfassung

"Sicherheit" war vorerst Sicherheit des Staates (Grenzen, Souveränität des Staates)

Menschliche Sicherheit - Sicherheit des Einzelnen / der Einzelperson - wird von anderen Phänomenen bedroht: Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rechtlosigkeit, Umweltzerstörung, Kriminalität.

1994 gab es den Weltgipfel für soziale Sicherheit in Kopenhagen, aus dem der Human Development Report herauskam. Jährlich werden darin Länder nach folgenden Indikatoren gereiht: Schulbildung, Kindersterblichkeit, Zugang zum Erziehungssystem, Medizinische Versorgung.

Im Rahmen der Milleniumsziele wurde ein Panel eingesetzt, welches die Bedrohungen der menschlichen Sicherheit erneut erkunden sollte.

Dr. Thomas Ellmauer: Naturschutz in der Europäischen Union

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Zusammenfassung

Die EU hat gemäß Gründungsverträge und neuer Verfassung Zuständigkeiten Umweltpolitik und Lebensqualität zu fördern.Grundprinzipien der EU Umwelt Politik: Vorsorge- und Vorbeugeprinzip, Verursacherprinzip, Integrationsprinzip, Subsidiaritätsprinzip. Bei Verstößen drohen den Mitgliedstaaten Klagen vor dem EUGH oder Einbehaltung von EU-Geldern.

Der europäische Naturschutz führt zu einer Vereinheitlichung von naturschutzrechtlichen Vorgaben in Österreich, erzwingt eine Koordination der Naturschutzstellen der Bundesländer, stärkt die verfahrensrechtliche Stellung des Naturschutzes und erhöht die Schutzgebietsflächen in Österreich.

Dr. Odette Jankowitsch: Die friedliche und sichere Nutzung der Atomenergie in der Landwirtschaft, Medizin und Industrie

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Zusammenfassung

Die friedliche Nutzung von Atomenergie gehört in den Bereich der jeweiligen nationalen Rechtsordnung und ist somit abhängig von der Rechtsstruktur des jeweiligen Staates und, natürlich von seinem Atomprogramm.

In Österreich wurde die erste rechtliche Grundlage dafür im Jahr 1969 mit dem sogenannten "Strahlenschutzgesetz" geschaffen. Dabei werden der Mensch, das Eigentum und die Umwelt geschützt, und die Nutzungen der
Nuklearenergie und Technologie im täglichen Leben gesetzlich kontrolliert.

Bei der Nutzung der Nuklearenergie muss stets auf den Ausgleich zwischen Nutzen und Gefahr geachtet werden. Kein Land kann heute auf die friedliche Nutzung der Nuklearenergie in den angeführten Bereichen verzichten, allerdings müssen die damit verbundenen Risken immer beachtet und minimiert werden.

Gertrude Schmutzer und Petruschka Krcmar: Über den Verein FIBEL. Fraueninitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften

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Zusammenfassung

Der Verein FIBEL befasst sich mit Information, Beratung und Betreuung für Ratsuchende in Form von
Einzelgesprächen. Zweimal monatliche Treffen von Frauen in bikulturellen Partnerschaften und anderen interessierten Frauen, die situationsspezifische Erfahrungen austauschen und sich mit der eigenen Position in ihren Beziehungen und in ihrem sozialen Umfeld auseinandersetzen. Veranstaltungen, Fachvorträge, Diskussionsabende, Veranstaltungsreihen und Workshops; die Themenwahl erfolgt nach Bedarf der Ratsuchenden. Informations- und Erfahrungsaustausch, Vernetzung und Kooperationen in Österreich (mit Behörden, Institutionen, sozialen Einrichtungen) und international (in Staaten in- und außerhalb der EU).

Mag. Heinz Patzelt: Menschenrechte/Flüchtlingsrechte/Gefangenenrechte in der Praxis

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Zusammenfassung

Das Fundament der Arbeit von a i basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (im Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verabschiedet).

Der britische Rechtsanwalt Peter Benensons gilt als „Gründervater“von Amnesty International. Im Mai 1961 veröffentlichten Zeitungen rund um den Globus den Appell Peter Benensons für die „Vergessenen Gefangenen“. Das Schicksal zweier portugiesischer Studenten war Anlass für den Aufruf des Rechtsanwalts: Die jungen Männer waren zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Verbrechen: Sie hatten auf die Freiheit angestoßen.Weltweit arbeiten ca. 2 Millionen Menschen in 140 Staaten für Amnesty International (China ausgenommen).

Dr. Walther Lichem: Zur Anderheitsfähigkeit in der Vielfachidentitätsgesellschaft

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Zusammenfassung

Was ist das Eigene und was das Fremde (Jean Améry)? und bewegen wir uns nicht alle irgendwo in das „Niemandsland“ Gernot Wolfgrubers zwischen Heimatdorf und ferner Gesellschaft?

Der Diplomat, der sich stets in diesem „Niemandsland“ zwischen dem Eigenen und dem Anderen/der Anderheit befindet, ja darin sein Arbeitsfeld bestellt.

Kernherausforderung unserer modernen Gesellschaft ist, den „Anderen“ als potentielle Quelle der Bereicherung und nicht als Bedrohung begreifen lernen. Wir entwickeln uns nur, wenn wir uns ver-„ändern“, wenn wir die Anderheit internalisieren.

Die Herausforderung in der Begegnung, Auseinandersetzung, Interaktion mit dem Anderen ist das Ergebnis tiefgreifender Veränderungsprozesse in unseren Gesellschaften auf lokaler, nationaler Ebene, weltweit.

Dr. Lilly Sucharipa: Menschenrechte/Frauenrechte/Welche Regelungen gibt es?

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Zusammenfassung

Die Französin Olympe de Gouges, schrieb bereits 1791 die “Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin.” Es änderte nichts, denn bis ins 19. Jahrhundert sind die “Menschenrechte” nur Rechte von Männern geblieben, in den Vereinigten Staaten bis zum Ende des Sezessionskriegs nur Rechte der weißen Männer.

Menschenrechte sind ein Schutz vor staatlichem Machtmissbrauch gegenüber den Menschen (innerstaatlich geregelt). Nach dem Zweiten Weltkrieg beginnt der internationale Schutz von Menschenrechten als Antwort auf die Verbrechen der NS-Zeit.

Zum Schutz der Frauenrechte wurde 1979 die Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau beschlossen. Sie verbietet jede Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und verpflichtet die Staaten alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung dieses Rechts umzusetzen.

Zur Frauenkonvention wurde im Jahr 2000 ein Zusatzprotokoll beschlossen, dass den Frauen die Möglichkeit gibt, durch eine Beschwerde vor dem Komitee der Konvention die Verletzungen ihrer Rechte geltend zu machen.

Dr. Hans Winkler: „Internationale Politik und internationales Recht – zwei Seiten der gleichen Medaille oder feindliche Brüder? Die Grundlagen der organisierten Staatengemeinschaft.“

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Zusammenfassung

Der Begriff Völkerrecht, auch internationales Recht, bezeichnet Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen den Staaten sowie zwischen Staaten und anderen Rechtsträgern regeln. Das Völkerrecht hat nie Einzelpersonen betroffen.

Mit der Gründung des Völkerbunds 1919 (nach dem Ende des Ersten Weltkriegs) und seiner Nachfolgeorganisation, den Vereinten Nationen (1945), wurde erstmals eine gemeinsame, internationale Ebene geschaffen, die auf die Sicherung eines, für alle Staaten verbindlichen Völkerrechts abzielt.

Erst 1945 (Nürnberger Tribunal) wurde das Verbot des Angriffkriegs sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgesprochen.